VW Nutzfahrzeuge ABT e-Transporter 6.1 Kasten1
+++ Unser Exklusiv-Angebot2 für Großkunden +++ Jetzt e-Transporter1 testen und Probefahrt vereinbaren +++
Unser Großkunden-Leasingangebot²
VW Nutzfahrzeuge ABT e-Transporter 6.1 Kasten Zweirechnungsgeschäft Radstand: 3.400 mm
Stromverbrauch (kombiniert) bei 90 km/h: 27 kWh/100 km, bei 120 km/h: 31,1 kWh/100 km, CO₂-Emission (kombiniert): 0 g/km, Effizienzklasse: A+
Lackierung: Candy-Weiß
Ausstattung: Berganfahrassistent, Schiebetür rechts im Lade-/Fahrgastraum, digitaler Radioempfang DAB+, Leuchtweitenregulierung, Mobiltelefon-Schnittstelle, Multifunktionsanzeige „Premium“ mit farbigem Display, Radio „Composition Audio“ mit TFT-Display (monochrom) u.v.m.
Fahrzeugpreis | 42.637,00 € |
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Sonderzahlung (Umweltbonus3) | 5.000,00 € |
Vertragsdauer | 24 Monate |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Monatliche Leasingrate2 | 250,00 € |
Ihre mtl. Großkunden-Leasingrate
250,00 €2
(zzgl. MwSt.)
1 bei 90 km/h:
Stromverbrauch (WLTP): 27,0 – 31,1 kWh/100 km beim ABT e-Transporter Kastenwagen
CO2-Emission, lokal 0 g/km
bei 120 km/h:
Stromverbrauch (WLTP): 30,9 – 35,5 kWh/100 km beim ABT e-Transporter Kastenwagen
CO2-Emission, lokal 0 g/km
2 Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Exklusiv für Großkunden mit gültigem Großkundenrahmenabkommen. Angebot zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. Bonität vorausgesetzt. Das Angebot ist gültig bis auf Widerruf.
3 In der Leasingrate ist der Volkswagen Umweltbonus (i.H.v. 2.500,00 €) berücksichtigt. Die Sonderzahlung beträgt 5.000,00 € (Die Sonderzahlung ist in der Höhe der staatlichen Förderung von 5.000,00 € berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie bei Gewährung der staatlichen Förderung diesen Betrag der von Ihnen geleisteten Sonderzahlung vom BAFA voraussichtlich erhalten. Die staatliche Förderung besteht aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de gewährten Prämie i.H.v. 5.000,00 €. Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Die staatliche Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2021. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.) Wir beraten Sie gern über die konkreten Einzelheiten.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Stand 04/21
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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/wltp.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.