Den staatlichen Umweltbonus können bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bis zum 31.08.2023 ausschließlich Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften oder Vereine beantragen. Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt einen Antrag zu stellen.