Im Sommer 2015 wurde das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verabschiedet, welches grundsätzlich Elektroautos mit Sonderrechten ausstattet und somit grundlegend das Parken an Ladestationen vereinfachen soll. Das geschaffene Gesetz regelt hierbei nicht nur die Schaffung von Parkplätzen bzw. Stellflächen für E-Autos, sondern ermöglicht auch eine Reduzierung oder sogar den Erlass der Parkgebühren. In Deutschland gibt es allerdings keine einheitliche Umsetzung im Bundesgebiet. Kurzum: Die Kommunen können in Eigenregie entscheiden, ob Vergünstigungen für Besitzer von Elektroautos gewährt werden können.
Können E-Autos kostenlos parken?
brehl2023-01-31T09:29:01+01:00Kategorien: Kosten|Tags: Aufladen, Ladestation, Ladesäule, Preise, E-Parkplatz|