Im Vergleich zu Verbrennungsmotoren profitieren Besitzer von Elektroautos von Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer. Diese kann unter Umständen sogar komplett eingespart werden, nämlich für die Dauer von bis zu zehn Jahren. Die deutsche Bundesregierung möchte mit dieser Maßnahme den Kauf von E-Autos fördern.
Damit Sie von der Kfz-Steuer befreit werden, ist das Datum der Erstzulassung des E-Fahrzeugs ausschlaggebend. Wurde das Fahrzeug vor dem 17.05.2011 zugelassen, beträgt der Steuererlass satte 5 Jahre. Bei Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020 sogar bis zu 10 Jahre.
Grundsätzlich gilt die Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren ebenfalls für die technische Umrüstung von herkömmlichen Bestandsfahrzeuge auf einen rein elektronischen Antrieb, insofern dies bis zum 31. Dezember 2020 erfolgt.
Nach Ablauf der steuerfreien Zeit werden den Fahrzeughaltern von E-Autos nur rund 50 % der üblichen Kfz-Steuer berechnet. Die Besteuerung von E-Autos wird im Vergleich zu Verbrennern nicht nach Hubraum und Emissionen ermittelt. Das einzige Kriterium bei rein elektronischen Fahrzeugen ist nur das zulässige Gesamtgewicht (zGG) gem. § 9 Absatz 2 KraftStG.
Die Abrechnung erfolgt in 200 Kilo-Schritten. Hierbei gibt es drei unterschiedliche Kostensätze:
- Bei 2.000 kg zGG zahlen Sie 5,625 Euro pro angefangene 200 Kilo und Jahr
- Bei einem zGG zwischen 2.001 und 3.000 kgzahlen Sie 6,01 Euro pro angefangene 200 Kilo und Jahr
- Bei einem zGG von mehr als 3.500 kgzahlen Sie 6,39 Euro pro angefangene 200 Kilo und Jahr